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   BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14   

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BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14 (https://dejure.org/2015,777)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 5 StR 473/14 (https://dejure.org/2015,777)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14 (https://dejure.org/2015,777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 67 StGB
    Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung; Rückfallverjährungsfrist); Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs bei der Maßregelanordnung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 72 StGB, § 267 StPO
    Strafurteil: Ausspruch über die Reihenfolge der Maßregelvollstreckung bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie in der Sicherungsverwahrung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 66 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 72 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (hier: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Anordnung der Sicherungsverwahrung)

  • rewis.io

    Strafurteil: Ausspruch über die Reihenfolge der Maßregelvollstreckung bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie in der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (hier: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Anordnung der Sicherungsverwahrung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Dauer des Vorwegvollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 210
  • StV 2015, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
    Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 326) für die Zeit der Weitergeltung des § 66 StGB bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung aufgestellten Anforderungen zu Grunde gelegt hat, obgleich die Anlasstat am 18./19. November 2013 begangen wurde, mithin nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, 2425; vgl. zur Anwendbarkeit des § 66 StGB nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung auch nach Inkrafttreten der Neuregelung für bis zum 31. Mai 2013 begangene Straftaten BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit bei bis zum 31. Mai 2013 begangenen Anlasstaten 1; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 563/13

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsverwahrung gegen einen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
    Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 326) für die Zeit der Weitergeltung des § 66 StGB bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung aufgestellten Anforderungen zu Grunde gelegt hat, obgleich die Anlasstat am 18./19. November 2013 begangen wurde, mithin nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, 2425; vgl. zur Anwendbarkeit des § 66 StGB nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung auch nach Inkrafttreten der Neuregelung für bis zum 31. Mai 2013 begangene Straftaten BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit bei bis zum 31. Mai 2013 begangenen Anlasstaten 1; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
    Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 326) für die Zeit der Weitergeltung des § 66 StGB bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung aufgestellten Anforderungen zu Grunde gelegt hat, obgleich die Anlasstat am 18./19. November 2013 begangen wurde, mithin nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, 2425; vgl. zur Anwendbarkeit des § 66 StGB nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung auch nach Inkrafttreten der Neuregelung für bis zum 31. Mai 2013 begangene Straftaten BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit bei bis zum 31. Mai 2013 begangenen Anlasstaten 1; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
    Es wird überdies § 72 Abs. 3 Satz 1 StGB zu beachten und die Reihenfolge der Vollstreckung der Maßregeln zu bestimmen haben (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 3 StR 347/94, NStZ 1995, 284).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 409/12

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14
    Denn die Strafkammer hat es unterlassen, in dem Urteil mitzuteilen, wie lange die Unterbringung des Angeklagten voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 409/12).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auf das Erfordernis einer "schweren Sexualstraftat' im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.) kommt es nicht an, weil die hier verfahrensgegenständlichen Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2425) am 1. Juni 2013 begangen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 16, NStZ 2015, 208, 209; siehe auch Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14 Rn. 2, NStZ 2015, 210).
  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug)

    Dies gilt auch in Fällen, in denen neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14).

    Die Kammer hat dabei nicht beachtet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Zweifel grundsätzlich vor der Sicherungsverwahrung zu vollstrecken ist, weil eine erfolgreiche Entziehungskur die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (§ 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) oder jedenfalls günstigere Voraussetzungen für die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung schaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14).

  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist grundsätzlich vor der Sicherungsverwahrung zu vollstrecken, weil eine erfolgreiche Entziehungskur die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (§ 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) oder jedenfalls günstigere Voraussetzungen für die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung schaffen kann und jener "ultima ratio-Charakter" zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 2 f.; LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 72 Rn. 39; s. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 3 StR 347/94, BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3 zum Verhältnis von § 63 StGB und § 66 StGB).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    cc) Sonstige Gründe, die einer Anordnung der Sicherungsverwahrung zwingend entgegenstehen könnten, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208; s. ferner BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210).
  • BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährungsfrist)

    Folgt eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so findet die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB Anwendung (noch offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210; ebenso Rissing-van Saan in Festschrift Roxin Band 2, 2011, S. 1173, 1182; Eschelbach, in: Matt/Renzikowski, StGB, § 66 Rn. 69).
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 97-IV-17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten Altfall

    Derartige Konstellationen erfordern unter Berücksichtigung der zu § 66 StGB ergangenen Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts eine einschränkende sog. "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, BVerfGE 128, 326 [405 f.]; Beschluss vom 18. April 2012 - 2 BvR 741/10; Beschluss vom 20. Juni 2012, BVerfGE 131, 268 ff.; zu Fortgeltung dieses Maßstabes aufgrund von Art. 316e Abs. 1, Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB siehe etwa BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14; Renzikowski, NJW 2013, 1638, 1642; Mosbacher, HRRS 2011, 229, 230 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    Weder die im Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a., BVerfGE 128, 326) angesprochenen Vertrauensschutzgesichtspunkte noch die in dieser Entscheidung vom Verfassungsgericht bezogen auf die vormalige Rechtslage vermisste Einhaltung des Abstandsgebots kann daher - sechs Jahre nach Einführung des SichVAbstUmsG - bei der vorliegenden Fallgestaltung herangezogen werden (vgl. insoweit auch zu § 66 StGB BGH, Urteil vom 27.07.2017 - 3 StR 196/17, juris; Beschluss vom 15.01.2015 - 5 StR 474/14, NStZ 2015, 210; vgl. auch Peglau, jurisPR-StrafR 13/2018 Anm. 2 zu einer Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt [Beschluss vom 17.11.2017 - Ws (s) 328/17, juris], der außerhalb von "Vertrauensschutzfällen" auch in Altfällen zur Vornahme einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" entsprechend den Vorgaben des BVerfG [a.a.O. BVerfGE 128, 326] wohl keine Notwendigkeit mehr sieht).
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